Der Kirchenvorstand
ist neben dem Pfarrgemeinderat, der für die Gestaltung der
Pastoral in der Gemeinde Sorge trägt, das zweite wichtige Organ,
in dem sich Christen an verantwortlicher Stelle für die
Erfüllung der kirchlichen Aufgaben engagieren.
Die Kirchengemeinde ist eine juristische Person. Da eine
juristische Person aber z.B. keine Unterschrift leisten kann, wird sie
von Menschen vertreten, die natürliche Personen sind. Zur
Kirchengemeinde gehören alle auf ihrem Territorium wohnenden
Katholiken. Diese wählen ein Organ, das stellvertretend für
die gesamte Gemeinde im rechtsgeschäftlichen Verkehr auftritt: den
Kirchenvorstand. Dieser ist der rechtliche Vertreter der Gemeinde -
etwa als Träger des Kindergartens und als Arbeitgeber der von der
Gemeinde angestellten Arbeitnehmer.
Eine Kirchengemeinde finanziert sich aus Kirchensteuermitteln, die ihr
von der Diözese zugewiesen werden, aus Erträgen ihres eigenen
Vermögens (z.B. Vermietung von Immobilien) und aus Kollekten und
Spenden. Es ist Aufgabe des Kirchenvorstandes, das Vermögen und
die laufenden Einnahmen sinnvoll zu verwalten und zu verwenden.
Dazu gehört vor allem auch die Erhaltung und Pflege des
Grundbesitzes und der Gebäude.
Der Kirchenvorstand wurde zuletzt am 6./07.11.2010 gewählt und hat sich in der Sitzung am 11.12.2010 konstituiert. Vorsitzender ist satzungsgemäß Pfarrer Goldbeck, zum zweiten Vorsitzenden und Geschäftsführer wurde erneut Bernhard Kruth gewählt.
Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes sind (Wahlergebnis in Klammern):
1. Reinhard Todt (291)
2. Bruno Bode (289)
3. Bernhard Kruth (286)
4. Wolfgang Hackmann (277)
5. Kerstin Suschowk (251)
6. Ingo Hinrichs (246)
7. Walburga Nürenberg (238)
8. Dr. Norbert Fischer (235)
9. Günther Uchtmann (222)
10. Ulrich Weßling (214)
11. Marita Spanke (186)
12. Norbert Schröder (155)
Darüber hinaus gehört Christian Ahlers als Vertreter des Pfarrgemeinderates zum Kirchenvorstand.